“Privatversicherung und Beihilfe schaffen Möglichkeiten – welchen therapeutischen Weg Sie gehen möchten, entscheiden wir gemeinsam.”

Psychotherapie für Privat- und Beihilfepatient

Psychotherapie in einem verlässlichen Rahmen: Als privat oder über die Beihilfe versicherte Person können Sie eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich dieselben therapeutischen Möglichkeiten offen wie Selbstzahler – von einer zeitlich begrenzten Unterstützung bis hin zu einer längerfristigen Psychotherapie.
Im Mittelpunkt steht dabei zunächst nicht die Frage nach der Dauer einer Therapie, sondern die Frage, was Sie im Moment benötigen und was Sie verändern möchten.
Gemeinsam klären wir, wo Sie stehen, welche Belastungen Sie mitbringen und welche Ziele für Sie persönlich sinnvoll und erreichbar sind.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen.
Wie umfangreich die Erstattung ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, hängt jedoch von Ihrem persönlichen Tarif beziehungsweise den für Sie geltenden Beihilfebestimmungen ab.

Ich empfehle Ihnen deshalb, vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle zu klären:

  • in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden

  • ob vor Beginn einer Psychotherapie ein Antrag erforderlich ist

  • welche Unterlagen hierfür benötigt werden

  • ob bestimmte Begrenzungen oder tarifliche Besonderheiten bestehen

Gerne unterstütze ich Sie anschließend bei den notwendigen Formalitäten für die Beantragung der Therapie.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Rechnung erhalten Sie von mir direkt und können diese anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.
Da private Versicherungsverträge unterschiedlich ausgestaltet sind, kann die tatsächliche Erstattung im Einzelfall von den berechneten Kosten abweichen. Die Klärung Ihres persönlichen Versicherungsschutzes vor Therapiebeginn schafft deshalb Transparenz und Planungssicherheit.

Der erste Schritt

Wenn Sie überlegen, eine Psychotherapie zu beginnen, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau wissen, wie eine Behandlung aussehen oder wie lange sie dauern soll. Das können wir gemeinsam klären. Im ersten Gespräch geht es zunächst darum, Ihre aktuelle Situation zu verstehen, Ihre Fragen zu sortieren und herauszufinden, welcher Weg für Sie hilfreich sein könnte.